Auftakt-Workshop zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit

Am 22. Januar 2018 fand der erste Workshop zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit statt. Der Workshop wurde mit einer Intuitions- / Spiegelungsübung gestartet die zum gemeinsamen Kennenlernen und zur Selbstreflexion diente. Die Handlungssäule I und II wurden detailliert vorgestellt und aufkommende Fragen beantwortet.

Es soll insbesondere die Vernetzung der Rechtskreise (SGB II; III und VIII) untereinander fördern. Die Aufgabe der Koordinierungsstelle besteht darin, die Kooperationswege zu analysieren und nötige Handlungsbedarfe abzuleiten, um eine strukturell verankerte und dauerhafte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dies wird in den nächsten anderthalb Jahren durch gemeinsame Workshops und Hospitationen, Fragebögen, Einzelgespräche und ähnliches erfolgen. Die ersten Schritte hin zu einer lebendigen Kooperation sind gemacht, nun heißt es die gesetzten Ziele mit den Kooperationspartnern mit Leben zu füllen und erfolgreich umzusetzen.

 Ihr RÜMSA Team