Puhlmann begrüßt Entscheidung zur Schulsozialarbeit

Kommunen sollen zehn statt bisher 20 Prozent Eigenanteil aufbringen.

Vor Beschluss des Haushalts für das Jahr 2024 hat die Koalition aus CDU, SPD und FDP im Landtag Sachsen-Anhalts eine richtungsweisende Entscheidung für die Schulsozialarbeit im Land getroffen. Künftig sollen die Kommunen nur noch zehn anstelle der bisherigen 20 Prozent Eigenmittel zur Finanzierung des Landesprogramms „Schulerfolg sichern“ aufbringen. Die Vereinbarung soll bis zum Jahr 2028 laufen. „Das ist aus meiner Sicht ein Teilerfolg“, begrüßt Patrick Puhlmann die Entscheidung. „Sie zeigt aber, dass unsere Arbeit von Kreistag, Kreiselternrat und den Schulleitern sich gelohnt hat“, so der Landrat des Landkreises Stendal. „Zwar ist keine Vollfinanzierung beschlossen worden, aber der Eigenanteil für uns soll sinken. Allerdings ist aus meiner Sicht unerklärlich, wenn alle sich über die Leistung der Schulsozialarbeiter einig sind, weshalb wir nach vielen Monaten Diskussion noch immer über zehn Prozent reden. Jetzt müssen wir sehen, was aus der Entscheidung tatsächlich wird und ob das Landesverwaltungsamt dies, wenn wir es in den Haushalt aufnehmen, so akzeptiert. Dazu wird der Kreistag im neuen Jahr beraten“, erklärt Puhlmann weiter.

Hintergrund
Die für den Zeitraum ab 1. August 2024 vom Land Sachsen-Anhalt vorgesehene und geforderte Ko-Finanzierung des ESF+-Programms „Schulerfolg sichern“ durch den Landkreis Stendal in Höhe von 20 Prozent ist in aktueller Haushaltslage nicht leistbar. Ein Rückbau der Schulsozialarbeit wäre die Folge. Der Kreistag des Landkreises Stendal hat sich in seiner Sitzung vom 25. Mai 2023 deshalb ausdrücklich zur Schulsozialarbeit bekannt. Dabei musste allerdings festgestellt werden, dass nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes die angespannte Haushaltslage die Finanzierung dieser freiwilligen Aufgabe nicht weiter zulässt. Daraufhin hat der Kreistag Landrat Patrick Puhlmann damit beauftragt, beim Land einzufordern, die nötigen Kosten zu tragen.