Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Sechs Ortschaften im Raum Havelberg sind betroffen.

Der Landkreis Stendal erlässt mit Wirkung zum 2. Dezember 2023 für die Ortschaften Kümmernitz, Waldfrieden, Damerow, Klein Damerow, Vehlgast sowie Wendisch-Kirchhof eine „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)“. Demnach ist es erforderlich, sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten. Weiterhin ist die Jagd auf Federwild untersagt.

Geflügelhalter in der Überwachungszone, die nicht beim Landkreis Stendal registriert sind, haben ihre Geflügelhaltung dem Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt, Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal per Post, E-Mail, telefonisch unter der Nummer 03931 607712 oder per Fax an 03931 715577 unverzüglich anzuzeigen.

Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Tierhalter haben zudem sicherzustellen, dass jegliche Personen, die mit den gehaltenen Vögeln im Betrieb in Berührung kommen, zum Schutz vor biologischen Gefahren verschiedene Hygienemaßnahmen beachten.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.

Um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, sind alle Geflügelhalter im Landkreis Stendal angehalten Sicherheitsmaßnahmen zu einzuhalten. Zuerst sind Geflügelbestände sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stendal anzumelden. Weiterhin sollten auftretende Krankheitsanzeichen sowie Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Fremde Personen sollten keine Stallungen betreten und Personal stets mit Schutzbekleidung ausgestattet sein. Weiterhin soll die Versorgung der Tiere so erfolgen, dass Wildvögel keinen Zugriff auf das Futter und Wasser haben. Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen

Bei Fragen und Anmeldung von Geflügelbeständen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Stendal telefonisch unter 03931 607712 sowie per E-Mail zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.

Hintergrund
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist am Donnerstag, 30. November, der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand mit etwa 11.500 Tieren bestätigt worden. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat dementsprechend Restriktionsgebiete eingerichtet, welche sich auch auf den Landkreis Stendal erstrecken.