Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendjagdschein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt