Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen beantragen

Leistungsbeschreibung

Viele Sporthallen und Sportstätten werden von der Kommune verwaltet. Die Kommune organisiert je nach Bedarf die Nutzung der Sporthallen und Sportstätten. Wenn Sie eine Sporthalle oder Sportstätte einmalig oder regelmäßig nutzen möchten, können Sie dies bei der Kommune beantragen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt