Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt