Risikovorsorge

Treten Hochwasserschäden an privaten oder gewerblichen Gebäuden und/oder Einrichtungen ein, müssen Finanzierungsmöglichkeiten zur Schadensbehebung bereitstehen. Häufig sind die Betroffenen überfordert, die Schadensbeseitigung direkt zu finanzieren. Hier setzt die private Risikovorsorge an, indem entsprechende Versicherungen abgeschlossen und Rücklagen angelegt werden. Zum Teil wird der Einzelne durch öffentliche Einrichtungen (Mittel aus Katastrophenfonds, -hilfe) zusätzlich unterstützt.
Wichtig ist, dass die Bürger - jeder Einzelne - die Gefährdungssituation nicht unterschätzen. Bislang ist es beispielsweise fast durchweg so, dass nur die Bürger eine Hochwasserversicherung abschließen, die im unmittelbaren Gefährdungsbereich, also im Überschwemmungsgebiet leben. Das ist aber, wie bereits mehrfach betont, nicht ausreichend. Auch deichgeschützte, überschwemmungsgefährdete Gebiete können durch Deichbrüche und Überflutungen und damit auch die dort befindlichen Gebäude in ihrer Substanz und Standsicherheit betroffen sein.Die Kenntnis des persönlichen Hochwasserrisikos und darüber, wie der Bürger sich, seine Familie und sein Eigentum schützen und sichern kann, ist daher für jeden potenziell betroffenen Bürger bedeutsam.
Detaillierte Ausführungen zur Risikovorsorge erhalten Sie in der Broschüre: "Hochwasservorsorge in Deutschland - Lernen aus der Katastrophe 2002 im Elbegebiet".
Diese kann unter folgender Adresse im Internet heruntergeladen werden: http://www.dkkv.org.