Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Landkreis Stendal - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung / Wohngeld
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Hospitalstraße 1-2
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 14 55
39554Hansestadt Stendal (Stendal)
Hospitalstraße 1-2
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Kontakt
- Telefon:
- +49 3931 60-7002
- Fax:
- +49 3931 213060
- E-Mail:
- E-Mail an die Wohngeldbehörde senden
Mitarbeitende
Sachgebietsleitung50.01
- Telefon:
- +49 3931 60-7002
- E-Mail:
- E-Mail an die Wohngeldbehörde senden
Bestattungskosten
Hospitalstraße 1-239576Hansestadt Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-7044
- E-Mail:
- E-Mail an das Sozialamt senden
Bildung und Teilhabe
Hospitalstraße 1-239576Hansestadt Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-7088
- E-Mail:
- E-Mail an das Sozialamt senden
Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung
Hospitalstraße 1-239576Hansestadt Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-7025
- Telefon:
- +49 3931 60-7094
- Telefon:
- +49 3931 60-7095
- Telefon:
- +49 3931 60-7031
- Telefon:
- +49 3931 60-7034
- E-Mail:
- E-Mail an das Sozialamt senden
Wohngeldbehörde
Hospitalstraße 1-239576Hansestadt Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-7036
- Telefon:
- +49 3931 60-8304
- E-Mail:
- E-Mail an die Wohngeldbehörde senden
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Gesundheit beantragen
- Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngelderhöhung beantragen
- Übernahme von Mietrückständen mit laufendem Leistungsbezug SGB II beantragen
- Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen