Status Standortsuchverfahren Landkreis Stendal
Status der Suche im Landkreis Stendal
2019 |
Resolution: Antwortschreiben der Ministerien Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Umwelt, Landwirtschaft und Energie - die Ministerin
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2019 |
Resolution des Kreistages Stendal „Landkreis Stendal – Kein Endlager für Atommüll Resolution des Kreistages Stendal Stellungnahme des Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit |
2018 |
Der Standort soll laut Bund nicht in einem Hochwasserschutz-, Erholungs- oder Naturschutzgebiet liegen. Der Landkreis Stendal ist ein hiesiger Naturraum mit biologischer Vielfalt, hoher Hektaranzahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie Biosphärenreservaten. Ein mögliches Endlager steht dieser einzigartigen Naturlandschaft diametral entgegen. Landkreis Stendal legt hohen Wert auf Lebensqualität der hier lebenden Bevölkerung. |
2017 |
Gebiete im Landkreis Stendal und in unmittelbar angrenzenden Landkreisen weisen Salz- und Tonformationen auf. Salz, Ton und Granit wurden als geeignete Gesteine in der Bodenbeschaffung eingeordnet und sind gesetzlich vorgeschriebener Standortfaktor.
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2017 |
Das Gestein Ton wird als günstige Bodenvorraussetzung für ein potenzielles Endlager radioaktiver Abfälle bestimmt. |
Ablauf Endlager-Standortsuche Deutschland 2017 - 2031
In Bezug auf die in Frage kommenden Tonsteinvorkommen nimmt die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe in ihrer Studie über Teilgebiete Ermittlungen vor. Die Abläufe des Standortauswahlverfahrens werden in drei Phasen eingeteilt.
Phase 1 2017-2020 |
Ermittlung der zu erkundenden Gebiete Seit 2017 werden „Teilgebiete“ ermittelt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung sammelt geowissenschaftliche Daten der Länder und wertet diese aus. Zunächst werden ungeeignete Regionen wie Erdbeben- oder Bergbaugebiete von der „weißen Landkarte“ potenzieller Endlagerstandorte gestrichen. Im nächsten Schritt werden Mindestanforderungen angewandt, geologisch und planungswissenschaftlich günstige Standortregionen werden ermittelt. Technische und geowissenschaftliche Fragen beziehen sich auf die Beschaffenheit des Gesteins. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine 100 Meter starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Zwischen den verbleibenden Gebieten werden dann Vorteile und Nachteile abgewogen. Als Zwischenergebnis werden Teilgebiete genannt, für deren Erörterung das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit eine Fachkonferenz Teilgebiete einberuft. Die Fachkonferenz besteht aus Bürgerinnen und Bürgern und Gemeindevertretern aus den benannten Gebieten, sowie aus Experten. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung übermittelt anschließend den Vorschlag für die übertage zu erkundenden Standortregionen an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Ziel: Regionen werden ermittelt, die in der nächsten Phase erkundet werden. Diese werden per Gesetz bestimmt.
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Phase 2 2020-2023 |
Übertägige Erkundung Erkundungen übertage werden in den ermittelten Regionen vorgenommen. Durch Erkundungsbohrungen und Messungen in den Regionen soll ein genaueres Bild der Geologie und des Untergrundes entstehen. In Folge dessen werden weitere Standorte ausgeschlossen. Der Deutsche Bundestag entscheidet, auf Vorschlag des Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, welche Standorte untertage erkundet werden sollen. Ziel: Regionen werden ermittelt, die in der nächsten Phase erkundet werden. |
Phase 3 2024-2031 |
Untertägige Erkundung und Festlegung Die Erkundung untertage ist Aufgaben der 3. Phase und soll bis 2031 abgeschlossen sein. Hierbei errichtet die Bundesgesellschaft für Endlagerung an mindestens zwei Standorten Erkundungsbergwerke. Mit Bohrungen und weiteren Methoden wird das Gestein untersucht. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen und aus dem Beteiligungsverfahren. Der bestmöglichen Endlagerstandort wird dem Bundestag vorgeschlagen. Über den Standort entscheiden Bundestag und Bundesrat durch ein Gesetz. Ziel: Gesetzliche Festlegung des Endlager-Standortes in Deutschland |